Begleitetes Fahren

Die wichtigsten Informationen für das Begleitende Fahren mit 17 Jahren
Beim „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Damit ist eine wichtige Auflage verbunden: Bis zum 18. Geburtstag darf das Fahrzeug nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden.

Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer

  • 30 Jahre oder älter ist,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

(falls deine Begleitperson über den Punktestand unsicher ist, kann diese auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes erfragt werden)

Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.
Am häufigsten übernehmen die Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte oder z.B. Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes können gute Begleitpersonen sein. Dafür müssen Sie von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen eingetragen werden und die Eltern einverstanden sein. Zusätzliche Begleitpersonen können jederzeit nachgetragen werden, ihre Anzahl ist nicht begrenzt.

NIEMALS IN DAS FAHREN EINGREIFEN
Die Begleitpersonen dürfen keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen, das wäre für alle Beteiligten sehr gefährlich. Sie sind keine Fahrlehrerinnen oder Fahrlehrer und sollten sich auch nicht wie solche verhalten. Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig und erfolgreich durchlaufen. Die BF17-Teilnehmenden sollten daher in ihrer Verantwortung für das Fahren ernst genommen werden.

GUTE GRÜNDE FÜR BF17
Bist Du bereit für das Begleitete Fahren ab 17? Na dann los! Es gibt gute Gründe, weshalb sich das BF17 für Dich lohnt:

  • Das Autofahren mit einer Begleitperson ist ein entspannter und sicherer Start in die Fahrpraxis.
  • Wenn Du mit 16,5 Jahren Deine Fahrausbildung beginnst, hast Du neben Schule oder Ausbildung genug Zeit für die Fahrstunden und die Prüfungsvorbereitung.
  • Wenn Du Deine Fahrprüfung kurz vor Deinem 17. Geburtstag ablegst, kollidieren die Prüfungen nicht mit Abi-Lernstress in der Schule.
  • Im BF17 verbesserst Du Deine Fahrkenntnisse in verschiedenen Situationen – von der Fahrt im Schnee bis zum Starkregen auf der Autobahn.
  • Durch die Anwesenheit einer Begleitperson kannst Du Dich sicherer fühlen, so fährst Du stressfreier und bist so in schwierigen Situationen auch ruhiger.
  • Mit Hilfe Deiner Begleitung lernst Du, verschiedene Situationen beim Fahren besser zu bewerten und entsprechend zu reagieren.
  • Wenn Du Deine Fahrerlaubnis ab 17 hast, kannst Du Dir für Dein Moped oder Mofa den Kartenführerschein ausstellen lassen.
  • Wenn Du dann ab 18 alleine fährst, ist Dein Unfallrisiko deutlich geringer.
  • Wenn Du den Führerschein mit 17 machst, endet Deine Probezeit mit 19 Jahren, anstatt mit 20.
  • Jugendliche, die beim BF17 mitgemacht haben, verursachen später rund 20% weniger Unfälle als diejenigen, die darauf verzichtet haben.
  • Viele Versicherungen bieten einen reduzierten Tarif für ehemalige BF17-Teilnehmende an.

Die hier verwendeten Texte stammen von der Webseite www.bf17.de – Der Informationsseite rund um das Begleitete Fahren ab 17.

Hier kommt Ihr direkt zu den BF 17 Formularen:

Anlage zum Antrag “Begleitetes Fahren ab 17“
Anlage zum Antrag “Begleitetes Fahren ab 17“ (für jede Begleitperson ein Exemplar)